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   BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64   

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https://dejure.org/1966,6550
BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64 (https://dejure.org/1966,6550)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1966 - V ZR 168/64 (https://dejure.org/1966,6550)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1966 - V ZR 168/64 (https://dejure.org/1966,6550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken nach Abschluss eines notariellen Ehevertrages - Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks im Falle einer Scheidung - Berücksichtigung der Verschuldensanteile im Scheidungsfall bei Geltendmachung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64
    Eine stillschweigende Einigung über den mit einer Leistung bezweckten Erfolg ist anzunehmen, wenn der Empfänger die Erwartung des Leistenden kennt und durch die Annahme zu verstehen gibt, daß er die Zweckbestimmung billigt (BGH Urteil vom 29. November 1965 - VII ZR 214/63 - vorgesehen für die amtliche Sammlung).
  • RG, 03.07.1942 - VII 112/41

    Welche Ansprüche können für einen Ehegatten begründet sein, der sein

    Auszug aus BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64
    Inhalt des mit dem Erlaßvertrag bezweckten Erfolgs war ein Dauerzustand, der entgegen der Vorstellung, die sich die Vertragspartner davon gemacht haben, infolge der Eheauflösung nicht eingetreten ist (vgl. RG JW 1932, 1372; RGZ 169, 249, 252).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64
    Die Frage nach der Geschäftsgrundlage kann erst gestellt werden, wenn der nach § 157 BGB zu ermittelnde Inhalt des Vertrags feststeht, wenn also die Auslegung ergibt, daß die Parteien den Wegfall der angenommenen Geschäftsgrundlage in dem Vertrag nicht geregelt haben, weil sie eben mit einem Fehlgehen ihrer Erwartungen nicht rechneten (BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 72/52, NJW 1953, 1585).
  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 235/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64
    Dazu wird noch bemerkt, daß nach dem vom Oberlandesgericht festgesetzten Streitwert angesichts des höher zu bewertenden Hauptantrags die Verteilung der Kosten im angefochtenen Urteil nach § 92 ZPO Bedenken begegnet (vgl. BGH Urteil vom 21. Februar 1962 - IV ZR 235/61 -, LM ZPO § 92 Nr. 8).
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 38/65

    Klage gegen die geschiedene Ehefrau auf Auflassung der auf ihren Namen

    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang zutreffend auf das Urteil des Reichsgerichts in JW 1932, 1372 Nr. 25, durch das der Anspruch des Ehemanns auf Rückübertragung eines seiner Ehefrau zum Zwecke der Erhaltung der Familie geschenkten Grundstücks als begründet erachtet wurde, obwohl die Ehe der Parteien aus beiderseitigem Verschulden geschieden worden ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. Februar 1966 - V ZR 168/64 S. 8).
  • BGH, 17.04.1970 - V ZR 98/67

    Recht eines Ehegatten auf Übertragung einer Grundstückshälfte - Wertangabe des

    Auf die Revisionen beider Parteien ist das erste Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1966 (V ZR 168/64) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
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